Haus oder Wohnung selber verkaufen?

Es gibt wohl nicht viele Themen, die derart unterschätzt werden wie der Aufwand für den Verkauf des eigenen Hauses oder der eigenen Wohnung. Da fast täglich in den Medien zu lesen ist, wie gesucht Wohneigentum ist, sollte ein Verkauf ein Kinderspiel sein – würde man meinen. Aber ist es wirklich so einfach, seine Immobilie im Alleingang zu verkaufen?

Von Besichtigungstouristen und kurzfristigen Planänderungen

Die ersten Fragen sind schon bei der Preisfestsetzung zu klären: Was ist realistisch, was allenfalls nur wünschenswert? Wollen Sie Ihr Haus professionell schätzen lassen, und wenn ja, von wem? Gehen Sie in ein Bieterverfahren, verkaufen also an denjenigen, der am meisten zahlt? Oder schauen Sie, dass jemand in die Siedlung passt?

Ist der Preis erst einmal definiert, beginnt der eigentliche Verkaufsprozess. Nachdem Sie das Inserat auf verschiedenen Internetplattformen aufgeschaltet haben, wird Ihr Telefon wahrscheinlich pausenlos klingeln. Gerade bei einem Verkauf einer Immobilie an einer beliebten Lage melden sich dutzende von Leuten. Sie werden also immer wieder die gleichen Fragen beantworten müssen.

In der Regel möchten fast alle Interessierten die Immobilie besichtigen. Wenn Sie die Termine selbst koordinieren, bedeutet das, dass Sie immer und immer wieder mit wildfremden Menschen durch Ihre Wohnung oder Ihr Haus gehen müssen. Dabei ist es oft nicht einfach zu erkennen, ob jemand wirklich interessiert ist oder ob es sich nur um so genannte „Besichtigungstouristen“ handelt. Eine Möglichkeit, um die Besichtigungsflut etwas einzudämmen, kann das Verlangen eines Finanzierungsnachweises der Bank sein. Doch auch das bietet keine Garantie, dass sich die Interessenten Ihre Immobilie tatsächlich leisten können.

Trügerische Sicherheit nach der Reservation

Ist diese erste Phase überstanden, kann es während des Verkaufsprozesses unliebsame Überraschungen geben. Zum Beispiel kommt die Finanzierung entgegen einer anderslautenden Zusicherung doch nicht zustande. Gerade in der heutigen Zeit, in der die Banken die Tragbarkeits- und Eigenmittelregeln deutlich verschärft haben, passiert das gar nicht selten. Einige Interessenten überlegen es sich auch einfach so wieder anders, trotz mündlicher Zusage. Auch eine schriftliche Reservation kann zurückgezogen werden – selbst, wenn bereits eine Reservationszahlung geleistet wurde. Denn Reservationsverträge sind nicht bindend, eine Verpflichtung zum Kauf besteht erst nach der Unterschrift auf dem Kaufvertrag, der von einem Notar öffentlich bekundet wurde. In einem solchen Fall müssen Sie die Reservationssumme in der Regel in vollem Umfang zurückerstatten, es sei denn, Sie können allfällige Ausgaben belegen. So oder so starten Sie mit dem Verkaufsprozess von vorne.

Kommt es schliesslich zur Verkaufsabwicklung, gilt es, verschiedene Dokumente wie den Kaufvertrag zu erstellen und den Zahlungsprozess zu überwachen. Bei der öffentlichen Beurkundung muss von der Bank des Käufers ein unwiderrufliches Zahlungsversprechen vorliegen, damit der Verkauf zustande kommt.

Sicher ist also: Man kann den Verkauf seiner Wohnung oder seines Hauses ohne Unterstützung eines Maklers stemmen. Doch langjährige Erfahrung und gute Menschenkenntnis – beispielsweise, um Blender von ernsthaft Interessierten zu unterscheiden – können am Ende den entscheidenden Unterschied ausmachen. Zudem stellt Ihnen ein Makler alle Unterlagen zur Verfügung und unterstützt Sie während dem gesamten Verkaufsprozess.

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