Bieterverfahren oder Festpreis?

Das Festpreisverfahren klingt sympathisch: Die Eigentümerin schreibt das Objekt zu einem Preis aus, mit welchem sie zufrieden ist und wählt dann unter den eingegangenen Bewerbungen diejenige aus, welche Ihrer Meinung nach am besten zum Haus und zur Nachbarschaft passt.

Dieses Verfahren funktioniert für beide Seiten gut, solange es sich die Verkäuferseite leisten kann und will, nicht zum Maximalpreis zu verkaufen. Der ausgeschriebene Festpreis ergibt ein attraktives Angebot, es treffen Bewerbungen ein, und das Objekt kann innerhalb eines vernünftigen Zeitraums verkauft werden, Verkäufer und Käufer sind zufrieden.

Weniger gut funktioniert das Verfahren, wenn Festpreis und Maximalpreis kombiniert werden und das Objekt zum Maximalpreis ausgeschrieben wird. Aufgrund des schlechten Preis-/ Leistungsverhältnisses melden sich in diesem Fall nur wenige Interessenten und nach der Besichtigung springen viele ab. Das Objekt bleibt darum lange auf dem Markt und vielleicht muss auch der Preis angepasst werden. Das mindert die Attraktivität der Immobilie.

Wenn man zum Maximalpreis verkaufen möchte, ist es sinnvoller, das Bieterverfahren zu wählen. Wichtig ist, dass das Vorgehen von Anfang an transparent kommuniziert und während des Verkaufsprozesses nicht geändert wird, indem plötzlich noch eine zusätzliche Bieterrunde angehängt wird.

Beim Bieterverfahren empfehlen wir einen Preis zu wählen, der eine genügend grosse Nachfrage generiert, damit der Markt spielen kann und nach Ablauf einer definierten Frist mehrere Angebote vorliegen.

Am Schluss wird die Immobilie an den Meistbietenden verkauft. Die Verkäuferschaft weiss so, dass sie zum bestmöglichen Preis verkauft hat und auch der Käufer hat die Sicherheit, dass er in einem transparenten Verkaufsprozess den Zuschlag erhalten hat.

Ab und zu ziehen sich Interessenten zurück, wenn ein Haus im Bieterverfahren verkauft wird, was aus unserer Sicht aber vernachlässigbar ist. Es ist für einen Käufer nämlich sinnvoll, eine Angebotsrunde zu verlieren bzw. auszusteigen, wenn der Preis für ihn zu hoch ist. Gar nicht erst einzusteigen macht aber aus Käufersicht nur dann Sinn, wenn das Interesse am Objekt einfach nicht genügend gross ist. Und auf diese Interessenten kann guten Gewissens verzichtet werden.

So viel sparen Sie an Provisionen gegenüber herkömmlichen Maklern

Beispielrechnung

Verkaufspreis: CHF 1’000’000
Maklerprovision 3%: CHF 30’000
Festpreis Vendomo: CHF 11’900
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