Die wichtigsten Details für die Zielgerade

Intensive Wochen liegen hinter Ihnen. Mit einem der Interessenten wurden Sie handelseinig und Sie haben für Ihre Wohnung oder Ihr Haus einen Käufer gefunden. Nun sind Sie quasi im Endspurt und müssen den Verkauf nur noch mit einem Vertrag besiegeln. Dieser Vertrag muss öffentlich beurkundet werden, je nach Kanton oder Gemeinde entweder vom Grundbuchamt oder vom Notar. Der beurkundete Kaufvertrag bildet die Basis für die Eigentumsübertragung im Grundbuch.

Käufer und Verkäufer teilen sich die Gebühren

Der Kaufvertrag muss Namen und Adressen aller Parteien enthalten, den Kaufpreis und die Zahlungsbedingungen sowie eine exakte Beschreibung der Liegenschaft mit Adresse, Katasternummer und Angaben über den Zustand bei der Übergabe. Zudem sollten Sie die Bezahlung der Gebühren und Steuern – insbesondere der Grundstückgewinnsteuer – im Kaufvertrag regeln. Es ist üblich, dass Sie sich mit dem Käufer die anfallenden Gebühren (Notar, Grundbuchamt) teilen. Die Grundstückgewinnsteuer geht dagegen zu Ihren Lasten, denn einen allfälligen Gewinn werden ja Sie realisieren.

Sammeln Sie vor dem Verkauf alle wichtigen Informationen zum Objekt in einem Ordner. Dazu gehören ein aktueller Grundbuchauszug, die Gebäudeversicherungspolice und Grundrisspläne. Hilfreich sind Sicherheitsnachweis der Elektroinstallationen, Angaben zu Heiz- und Nebenkosten, Leitungspläne sowie eine Auflistung der getätigten Investitionen. Auch eine Liste mit Unternehmern, mit denen Sie gut zusammengearbeitet haben, kann ebenfalls nützlich sein. Zudem gilt: Gibt es Mängel an der Liegenschaft, müssen Sie diese dem Käufer mitteilen.

Schlüsselübergabe erst nach dem Termin auf dem Grundbuchamt

Im Kaufvertrag werden Angaben gemacht, wie das Haus zu übergeben ist. In der Regel wird eine Immobilie in besenreinem Zustand abgegeben. Das bedeutet, das Objekt ist leergeräumt, mit Ausnahme von Dingen, die mit verkauft werden (z.B. Vorhänge oder Teppiche). Als Verkäufer sollten Sie grobe Verunreinigungen vor der Übergabe dennoch beseitigen. Allerdings müssen Sie die Liegenschaft nicht professionell reinigen (lassen), weil man davon ausgeht, dass ein Käufer die eine oder andere Renovation wie etwa Malerarbeiten durchführen wird – und danach eine gründliche Reinigung mehr Sinn macht als davor.

Achten Sie zudem darauf, dass die Übergabe der Liegenschaft erst nach dem Termin auf dem Grundbuchamt erfolgt. Und die Schlüsselübergabe erst, wenn Sie sich vergewissert haben, dass der vollständige Kaufbetrag auch auf Ihrem Konto eingegangen ist. Spätestens mit der Schlüsselübergabe findet die Übergabe der gesammelten Dokumente an den Käufer statt. Dann können Sie sich endlich zurücklehnen: Der Verkauf Ihrer Immobilie ist geglückt.

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